Abnahme nach Paragraf 21 ab sofort für alle
Der Bundesrat hat die Liberalisierung des § 21 STVZO beschlossen und den Weg freigemacht, dass nicht nur TÜV und Dekra Vollgutachten und Einzelabnahmen vornehmen dürfen. Jetzt ist die Regelung auch in geltendes Recht umgesetzt





