Das H-Kennzeichen
- 06. Juli 2012
- Red. OLDTIMER MARKT
Besitzern von Liebhaberautos bieten sich mittlerweile mehrere Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Aber für wen ist welches Kennzeichen ideal? Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die möglichen Zulassungsformen vor. Hier geht es um die beliebteste Möglichkeit seinen Oldie zuzulassen:
Das H-Kennzeichen
Am 4. Juli 1997 segnete der Bundesrat das sogenannte H-Kennzeichen ab. Damit wurden Oldtimer erstmals gesetzlich definiert. In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) hieß es fortan: „Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.“ In seiner nunmehr 15-jährigen Geschichte hat sich das H-Kennzeichen zum Erfolgsmodell mit mittlerweile mehr als 230.000 in dieser Form zugelassenen Klassikern entwickelt.
Eine "ganz normale" Zulassung
Dieses Kennzeichen entspricht im Prinzip einer ganz normalen Zulassung, will heißen: Es gibt keinerlei Nutzungseinschränkungen, das Fahrzeug kann überall und jederzeit gefahren und abgestellt werden. Sogar die früher verbotene gewerbliche Nutzung, sei es als geleaster Firmenwagen, Miet-Oldie für Hochzeitsfahrten oder als Veteranen-Lkw in Speditionsdiensten, ist inzwischen zulässig.
Dem Oldiebesitzer bietet das H-Kennzeichen vor allem den Vorteil vergleichsweise niedriger Einheits-Steuersätze von 191 Euro für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger beziehungsweise 46 Euro für Motorräder. Diese lohnen sich bei allen Dieseln, kat-losen Pkw mit mehr als 700 ccm Hubraum und Motorrädern ab etwa 600 ccm, jeweils bei ganzjähriger Zulassung. Stichwort Kat: Das H-Kennzeichen ist zudem ein Freifahrtschein in Umweltzonen.
Gutachten nötig
Wer eine H-Nummer beantragen will, muss bei der Zulassungsstelle ein Oldtimergutachten gemäß Paragraph 23 StVZO vorlegen, das alle amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen erstellen dürfen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 120 bis 140 Euro. Zeitgleich mit der Paragraph-23-Prüfung wird stets eine normale Hauptuntersuchung durchgeführt, und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug womöglich erst kurz zuvor eine HU erfolgreich absolviert hat.
Verlief diese Begutachtung positiv, kann der Halter auf der Zulassungsstelle ein Nummernschild mit dem begehrten „H“ beantragen. Da Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen haben dürfen, kann die alte Ziffernkombination nur dann weiterverwendet werden, wenn sie maximal siebenstellig war und somit Platz für das „H“ bleibt.
Neuerdings ist auch die Kombination aus H- und Saison-Kennzeichen möglich; wer seinen Oldie nur im Sommer bewegt und Steuern sparen will, kommt so um das zeitraubende An- und Abmelden auf der Zulassungsstelle herum.
H-Kennzeichen - die Fakten:
Was ist das?
- Eine normale Zulassung, jedoch nur für Oldtimer
Für wen ist es?
- Für alle zulassungsfähigen Motorfahrzeuge
- Mindestalter 30 Jahre (Monat der Erstzulassung oder Ausnahmegenehmigung bei fehlender EZ)
- Gepflegter originaler oder originalgetreuer Zustand
Was kostet es?
- Steuer: Motorrad 46 Euro/Jahr, Auto/Lkw etc. 191 Euro/Jahr
- Oldtimer-Gutachten: 120 bis 140 Euro
- Zulassungsgebühren: 35,80 Euro
Was brauche ich?
- Ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO
- Deckungszusage der Versicherung
Vorteile
- Günstigerer Steuersatz (bei Dieseln, kat-losen Pkw über 700 ccm und Motorrädern über 600 ccm)
- Keine Nutzungseinschränkungen
- Bei Problemen mit Kennzeichengröße keine Änderungen am Fahrzeug nötig
- Freie Fahrt in Umweltzonen
- Seit 1. Oktober 2017 auch Kombination mit Saison-Kennzeichen möglich (anteilige Steuer)
Nachteile
- Haupt- und eventuell Abgasuntersuchungen müssen wie bei normaler Zulassung eingehalten werden