DB5 Goldfinger Continuation – verrückte Extras im Überblick
- 13. Juli 2020
- Red. OLDTIMER MARKT
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"Please note, this car is not road legal" – Aston Martin weist bereits darauf hin, dass die Extras der DB5 Goldfinger Continuation Serie nicht straßentauglich sind...
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Gleich das erste Extra dürfte ein K.O.-Kriterium für die Betriebserlaubnis sein: Der Nebelwerfer hinten verschleiert den Verfolgern die Sicht
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Ausfahrbarer Schutzschild. Ob er wirklich "kugelsicher" ist, wie im Film, ist unklar – schließlich handelt es sich bei den Extras um Attrappen
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Ausfahrbare Maschinengewehre unter den Front-Blinkern. Erwähnten wir bereits, dass es sich um Attrappen handelt?
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Rotierende Kennzeichen mögen im Agentenleben hilfreich sein, Chancen auf eine Zulassung haben sie indes nicht
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Im Film werden die Verfolger mit Ölflecken aus der Spur gebracht. Im Nachbau wird nur Wasser verspritzt
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Die Stoßstange wird zum ausfahrbaren Ramm-Bügel
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Im Innenraum verbirgt sich hinter einer Blende ein Radarsystem mit Ortungsfunktion
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Einst spektakulär, heute eher Randnotiz: ein Mobiltelefon im Fahrgastraum
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Ebenfalls mit an Bord: die Fernsteuerung für die Extras, natürlich ebenfalls im stilechten Look
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Ausnahmsweise keine Attrappe! Der Reihensechszylinder mit rund 4 Litern Hubraum leistet 294 PS
Nach über 50 Jahren rollt bei Aston Martin wieder ein neuer DB 5 aus der Fertigungsstätte in Newport Pagnell. Dort arbeitet der Hersteller seit über zwei Jahren an einer auf 25 Exemplare limitierten Sonderauflage im Stile des Bond-Autos aus dem Film Goldfinger (wir berichteten). Nach über 4500 Arbeitsstunden ist nun das erste Continuation Car fertig – und wie angekündigt enthält die Ausstattungsliste allerhand Extras, die an den James Bonds Dienstwagen aus dem Film erinnern.
Wer nun glaubt, auf der Straße auf Doppelnull-Agent machen zu können, muss gleich zwei bittere Pillen schlucken: Zum einen ist der Wagen mit einem Kaufpreis von gut 2,75 Millionen Pfund alles andere als ein Schnäppchen, zum anderen ist er nicht "road legal". Zwar verweist Aston Martin auf länderspezifische Unterschiede in der Zulassung, Extras wie Nebelwerfer und (simulierte) ausfahrbare Maschinengewehre in der Wagenfront lassen sich aber nur schwer mit der StVZO in Einklang bringen.
Immerhin zeigt Aston Martin all jenen, die nun beispielsweise aus einem der beiden genannten Gründen vom Kauf abrücken müssen, die Funktionen dieser Extras in einem Werbe-Video:
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