Rekord-Bentley darf nicht ausreisen
- 15. August 2013
- Red. OLDTIMER MARKT
Bentley verbleibt in Großbritannien
Im Juni 2012 wurde mit der Versteigerung des Birkin-Bentley, einem 4,5-Liter-Einsitzer aus dem Jahr 1929, Geschichte geschrieben. Sein Auktionserlös von 5.042.000 Britischen Pfund (5,87 Millionen Euro) machte ihn zum bis heute teuersten versteigerten britischen Auto. Nun da der neue Besitzer sein Eigentum außer Landes bringen möchte, gibt es allerdings Probleme.
Exportsperre dank Waverley criteria
Der britische Kulturminister Ed Vaizey hat zusammen mit dem RCEWA („Reviewing Committee on the Export of Works of Art and Objects of Cultural Interest“), also dem Komitee das über den kulturellen Wert eines Gegenstandes entscheidet, eine vorrübergehende Exportsperre für den Bentley verhangen. Dies ist nach den sogenannten „Waverley criteria“ auch rechtens. Diese besagen, dass ein Gegenstand von besonderem kulturellen Wert in Großbritannien gehalten werden darf. Normalerweise findet man unter den Objekten aber lediglich Kunstgegenstände und Besitztümer wichtiger Persönlichkeiten, nicht etwa Autosammlungen.
"Ein enormer Verlust für die Nation"
Die Exportsperre begründet Vaizey damit, dass der Wagen „von herausragender Bedeutung für die Erforschung der Rennsport- und KFZ-Technik innerhalb der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts“ sei. Weiterhin sagte er: „Es wäre ein enormer Verlust für die Nation, wenn dieses großartige Auto, das so hervorragend die Leidenschaft und den Glamour des Motorsports in Großbritannien um 1930 verkörpert, nach Übersee exportiert würde. Ich hoffe, dass in nächster Zeit auch ein britischer Käufer gefunden werden kann, sodass wir dieses prächtige Stück der britischen Rennsportgeschichte in Großbritannien behalten können.“
5,15 Millionen Britische Pfund
Nun soll ein britischer Käufer gefunden werden, der bereit ist 5,15 Millionen Britische Pfund (5,99 Millionen Euro) zu zahlen. Danach wollen die Verantwortlichen dem momentanen Besitzer den Kauf aberkennen. Ein Rechtsstreit ist dann vermutlich unvermeidlich, sein Ausgang ungewiss. Wenn bis zum Ende der Exportsperre, am 31. Oktober 2013, ein britischer Käufer auftaucht, der bereit ist die geforderte Summe für den Bentley aufzutreiben, dies aber nicht fristgerecht schafft, kann der britische Kulturminister die Exportsperre bis zum 31. Mai 2014 verlängern. Ausgang ungewiss…