Der Bundesrat hat am 10. März beschlossen, dass Lastwagen mit H-Kennzeichen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen. Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser Sonderregelung sind jedoch gewerblich genutzte Lkw mit der Oldtimer-Zulassung, die weiterhin an genannten Tagen nicht bewegt werden dürfen.
Unklare Rechtssituation ist Vergangenheit
Vorausgegangen war der Entscheidung ein jahrelanger Kampf um die Klarstellung der Rechtssprechung zu diesem Thema. Denn bisher war die behördliche Formulierung schwammig und nicht eindeutig gereglt, so dass es in der Vergangenheit zu einigen Bußgeldern bei Ausfahrten von Oldtimer-Lastwagen gekommen war. Wer auf Nummer sicher gehen wollte, der musste sich bisher für jede Wochenendfahrt eine Ausnahmegenehmigung besorgen. Aktuell sind in Deutschland über 24.000 historische Lastwagen mit einem H-Kennzeichen zugelassen.