Rat vom Experten

Fahren ohne Stoßstangen – legal oder illegal?

Hochgeladenes Bild Stoßstangen sind nicht zwingend vorgeschrieben

Darf man ein Fahrzeug im Straßenverkehr auch bewegen, wenn die Stoßstange fehlt? Hierzu befragten wir im Namen unserer Leser Konrad Deutschle, unseren GTÜ-Oldtimer-Spezialisten.

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Werner Thiedemann aus Wildeshausen fragt:

Unser Oldtimerstammtisch diskutiert derzeit hitzig über die Frage, ob man ein Fahrzeug auch ohne Stoßstangen im Straßenverkehr bewegen darf. Und falls ja: wie? Es gibt hier unterschiedliche Lager: Die einen sind der Meinung, dass lediglich keine scharfen Kanten oder Anbauten überstehen dürfen, man sonst aber ohne weiteres ohne die oft hässlichen Bügel fahren darf. Die anderen vertreten die Ansicht, dass in jedem Fall die neuen Abmessungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen und die Versicherung von der Änderung zumindest zu unterrichten ist. Was ist richtig? Vielen Dank für einen "Schiedsspruch"!

GTÜ-Oldtimerspezialist Konrad Deutschle antwortet:

Für die Bewertung fehlender beziehungsweise demontierter Stoßstangen oder Stoßfänger ist hauptsächlich entscheidend, ob diese als Sicherheitsbauteil anzusehen sind. Das ist bei neueren, in der Regel etwa nach 2005 zugelassenen Fahrzeugen so, bei denen im Rahmen der Typgenehmigung unter anderem auch das Unfallverhalten mit Fußgängern geprüft wurde. Hier ist der Stoßfänger ein integrales Sicherheitsbauteil und kann nicht ohne Weiteres entfernt werden. In der Regel ist dies auch technisch nicht möglich.

An älteren Fahrzeugen, die noch „echte“ Stoßstangen aus Metall (oder später auch Kunststoff) tragen, ist die Lage etwas einfacher. Aus dieser Zeit existieren einige Gerichtsurteile, nach denen das Demontieren von Stoßstangen nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Eine „Eintragung“ ist somit nicht nötig. Natürlich dürfen durch das Entfernen keine scharfen Kanten oder ähnliches freigelegt werden. Eine Änderung der Längenangabe in den Zulassungsdokumenten ist erst ab einer Veränderung um mehr als 25 Zentimeter erforderlich.

Insofern liegen beide Parteien Ihres Stammtisches nicht ganz falsch.

Ihr Konrad Deuschle, GTÜ

Hochgeladenes Bild Auf der Rennstrecke mögen andere Regeln gelten, doch was wenn die Stoßstange im Straßenverkehr fehlt?