Es drohen keine Fahrverbote, sagt MdB Carsten Müller
- 11. Juni 2021
- Red. OLDTIMER MARKT
Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gibt es nun von verschiedenen Stellen Entwarnung. Der Erklärung des ADAC (siehe unten) folgt nun der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller, der in einer Mitteilung schreibt:
"Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts. Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird. Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten Paragrafen 6 Absatz 4. Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.
"Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet."
CDU-Bundestagsabgeordneter Carsten Müller
Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven sollte daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen."
OLDTIMER MARKT bleibt natürlich weiter am Ball: Wir beobachten das Them weiter und berichten, wenn es Neuigkeiten gibt.
Ursprüngliche Meldung vom 12.06.2021
Ende Mai verabschiedete Berlin ein geändertes Straßenverkehrsrecht, das in der Oldtimerszene Angst vor Fahrverboten schürt. Die Voraussetzungen für derlei Eingriffe seienso weich ("Schutz von Umwelt und Bevölkerung") abgefasst, dass Behörden Sperrungen damit jederzeit durchsetzen könnten, so die Befürchtung, die inzwischen zu Widerstand in Form einer Online-Petition geführt hat.
Von verschiedenen Stellen kommt nun eine Entwarnung. So schreibt zum Beispiel der ADAC in einer Mitteilung: "Nach intensiver Prüfung zusammen mit den Fachleuten der Juristischen Zentrale und dem ADAC Büro Berlin können wir diese Sorge nicht teilen, wir sehen keine Verschärfung durch die neue Formulierung."
Weiter heißt es, dass man nach eingehender Prüfung "die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen [...] auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen" könne. Ziel der Neufassung des §6 StVG war es, bestehende Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und verständlicher zu machen. Daher zieht der ADAC das Fazit, dass es aus seiner Sicht zu keiner Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen komme.
"Zweifel sind jedenfalls angebracht", sagt indes Dirk Ramackers, stellvertretender Chefredakteur von OLDTIMER MARKT. Seinen Kommentar zur Gesetzesänderung finden Sie hier.
Wer sich selbst ein Bild machen möchte, findet die Petition hier.