Umsteiger aufgepasst – nicht jede 125er geeignet
- 17. Januar 2020
- Red. OLDTIMER MARKT
In Bundeswehr-Diensten oder billiger Winter-Flitzer: Die K 125 BW hatte es oft nicht leicht
Die Führerschein-Reform des Verkehrsministeriums ist beschlossene Sache, dennoch heißt es: Umsteiger, aufgepasst! Nicht jede Maschine mit 125ccm Hubraum fällt auch unter diese neue Regelung. Es müssen weitere Kriterien beachtet werden. Hierzu befragten wir im Namen unserer Leser Konrad Deutschle, unseren GTÜ-Oldtimer-Spezialisten.
Anton Mast aus Freudenstadt fragt:
In unserem Haushalt gibt es eine Hercules K125 BW von 1971. Meine Frau hat seit 1984 den Autoführerschein Klasse 3, ich seit 1978. Bisher fahre ausschließlich ich mit der Hercules. Nun habe ich von der Gesetzesänderung erfahren, die es ermöglichen soll, auch mit jüngeren Autoführerscheinen Leichtkrafträder zu fahren. Gehört dazu auch die Hercules? Im Fahrzeugschein finde ich nirgends den Begriff "Leichtkraftrad". Dürfte meine Frau die Hercules fahren, wenn das Gesetz in Kraft tritt, oder muss dafür in den Papieren etwas geändert oder umgeschlüsselt werden? Oder gar der Motor gedrosselt?
GTÜ-Oldtimerspezialist Konrad Deutschle antwortet:
Die derzeitige Führerscheinregelung definiert die Fahrerlaubnisklasse A1 als Krafträder mit maximal 125 Kubikzentimetern, höchstens 11 kW (15 PS) und einem Leistung-Gewicht-Verhältnis von maximal 0,1 kW pro Kilogramm. Autoführerscheine, die vor April 1980 erteilt wurden (damals Klasse 3), berechtigen auch zum Fahren von Motorrädern dieser A1-Klasse. Deswegen dürfen Sie die Hercules fahren.
Das neue Gesetz ermöglicht, auch jüngere Autoführerscheine (Klasse B) mit einer kompakten Zusatzausbildung auf die Erlaubnis für die 125er (Klasse A1) zu erweitern. Das würde dann Ihre Frau betreffen. Entscheidend für die Frage, ob ein Motorrad mit dem Führerschein A1 gefahren werden darf, ist nicht die eingetragene Fahrzeugklasse Leichtkraftrad, sondern die tatsächlichen Angaben zu Hubraum, Leistung und dem entsprechenden Leistungsgewicht im Zulassungsdokument oder der Betriebserlaubnis. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist kein Kriterium mehr. Ihre Hercules hat folgende technische Daten: 122 Kubik, 9,2 kW und sie wiegt 127 Kilogramm. Ergibt ein Leistungsgewicht von 0,072 kW pro Kilo. Damit fällt sie in die Fahrerlaubnisklasse A1 und Ihre Frau dürfte – nach der genannten Schulung – ebenfalls am Lenker Platz nehmen.
Ihr Konrad Deuschle, GTÜ
125ccm, aber 17 PS bei "nur" 105 Kilo – die beliebte Zündapp KS125 Sport fällt NICHT unter die neue Regelung. Daher gilt: Leistungsdaten beachten!