Leser Fragen Konrad Deuschle

Stützlast und Gesamtgewicht

**„Als ich mit einem Freund neulich eine nicht fahrbereite Alfa Giluia auf meinem Anhänger verlud, kam folgende Frage auf: Kann die Stützlast auf das zulässige Gesamtgewicht (ZZG) des Anhängers aufgeschlagen werden? Hintergrund: Mein Anhänger wiegt leer 500 kg und hat 1500 kg ZZG. Die Giulia wiegt zwischen 980 und 1050 kg. Falls letzterer Wert stimmt, wären wir also überladen gewesen, sofern die Stützlast nicht abgezogen werden darf.“

  • Jan Rüger, Höchstberg **

Die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers beinhaltet die Stützlast. Ein Aufschlag der Stützlast auf die Gesamtmasse des Anhängers ist nicht zulässig. Damit ergibt sich, dass der Anhänger beim Wiegen zur Feststellung von dessen Gewicht vom Zugfahrzeug getrennt werden muss. Das tatsächliche Anhängergewicht ergibt sich dabei aus der Summe der gewogenen Achslast(en) und der gewogenen Stützlast. Anders stellt es sich bei der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs dar. Da die Stützlast des Anhängers das Zugfahrzeug vertikal belastet, wird dieses nicht bei der tatsächlichen Anhängelast berücksichtigt. Hierzu ein Zahlen-Beispiel: – Anhänger: Zulässige Gesamtmasse 3500 kg, zulässige Stützlast 150 kg – Zugfahrzeug: Zulässige Anhängelast 3350 kg, zulässige Stützlast 150 kg Diese Kombination ist zulässig, sofern der Anhänger so beladen wird, dass sich 150 kg Stützlast ergeben und die 3500 kg Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Dabei ist natürlich das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Hinterachslast des Zugfahrzeugs zu beachten.