Pflicht zur Versicherung bald auch abseits der Straße?
- 25. Juli 2018
- Red. OLDTIMER MARKT
Ohne, dass bisher in Deutschland groß Notiz davon genommen wurde, hat die EU-Kommission Ende Mai einen Vorschlag zur Überarbeitung der Kfz-Versicherung innerhalb der Europäischen Union vorgelegt. Einer der aufgeführten Punkte hat es dabei in sich: Eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge ist obligatorisch. Soweit nichts Neues, mag man zuerst denken. Doch brisant wird es in dem Moment, in dem ausdrücklich das sogenannte "Vnuk-Urteil" genannt wird. Dieses Urteil vom September 2014 (C-162/13) definiert nämlich, dass "die Versicherungspflicht für jede Benutzung eines Fahrzeugs in seiner ‘gewöhnlichen Funktion’ gilt, und zwar unabhängig vom Ort der Nutzung". Dies bedeutet, dass sowohl beim Betrieb in öffentlichem, wie auch im privaten Raum eine Haftpflichtversicherung vorliegen muss.
Die Auswirkungen für die Oldtimer-Szene
Somit wären Probefahrten auf einem Betriebsgelände oder der eigenen Hofeinfahrt mit einem unversicherten Fahrzeug schon illegal. Noch relevanter wird das Thema für den Motorsport oder für Oldtimer-Veranstaltungen: Hier dürften – sollte der Vorschlag der Kommission verabschiedet werden – keine unversicherten Fahrzeuge mehr teilnehmen. Rennen oder lediglich Demonstrationsläufe könnten so – auch auf Privatgrund – fast nicht mehr stattfinden, da es EU-weit bisher kaum Möglichkeiten zur Versicherung von nicht straßenzugelassenen Fahrzeugen gibt. In einem weiteren herangezogenen Urteil (der Torreiro-Fall (C-334/16)) wurde übrigens ausdrücklich darauf verwiesen, dass Motorsport von der Rechtsprechung nach dem Vnuk-Urteil nicht ausgeschlossen ist.
Motorsportindustrie geht auf die Barrikaden
Ausgerechnet aus dem mittelfristig aus der EU scheidenden Großbritannien regt sich diesbezüglich bisher Widerstand. Die Motorsport Industry Association und die Motorcycle Industry Association weisen darauf hin, dass derartige Versicherungen nahezu unmöglich sind und daher legaler Motorsport nicht mehr durchführbar werde. Zusätzlich verwiesen sie auf 50.000 Arbeitnehmer und elf Milliarden Pfund (12,5 Milliarden Euro) Umsatz alleine in der britischen Motorsportindustrie. Auch die britischen Versicherer lehnen den Vorschlag bisher als unumsetzbar ab.
Normalerweise sind bei Motorsportveranstaltungen die Schäden Dritter – also beispielsweise der Zuschauer – durch eine veranstalterseitige Versicherung abgedeckt. Ob diese allerdings weiterhin als Haftpflichtschutz ausreicht, oder ob zusätzlich eine fahrzeugbezogene Versicherung notwendig ist, ist dem Vorschlag der EU-Kommission bisher nicht zu entnehmen.
Wir haben den ADAC als Vertreter der deutschen Oldtimerclubs diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten, eine Antwort steht bisweilen aber noch aus.