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Motorrad-Reifenfabrikatsbindung gelockert

In das leidige Thema der Reifenfabrikatsbindung für ältere Motorräder und Motorrad-Youngtimer ist kürzlich Bewegung gekommen. Die gute Nachricht vorab: Fabrikatsbindungen können jetzt grundsätzlich ausgetragen werden – unter bestimmten Umständen. Um zu erklären, wie es dazu kam, vorab eine Rückblende: Ab 1977 waren – oft auf Betreiben der deutschen Importeure japanischer Hersteller – Fabrikats- und Reifentypen verbindlich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) vermerkt. Halter dieser Modelle durften ausschließlich die in ihren Papieren genannten Reifenmodelle fahren. Später gab es viele dieser Reifenmodelle nicht mehr. Etwa ab den 2000ern war es daher üblich, Alternativen zu nutzen, für die der Reifenhersteller für die jeweilige Fahrzeug-Reifen-Kombination eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt hatte. Diese wurde mitgeführt und Polizei oder Prüfern bei der Hauptuntersuchung auf Verlangen vorgelegt. Allerdings bewegte sich diese gelebte Praxis in einer rechtlichen Grauzone. Um 2020 kollidierte dieses Vorgehen mit dem EG-Typgenehmigungsrecht. Das Bundesverkehrsministerium entschied, dass künftig Abweichungen von Fabrikatsbindungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet und Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden mussten, unabhängig von einer vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers. Die alte Bindung wurde also durch eine neue ersetzt. Das bedeutete für Halter vieler älterer Motorräder mit nationaler Betriebserlaubnis (ABE, etwa bis 2005) erheblichen Aufwand und hohe Kosten. Halter jüngerer Maschinen mit EU-Betriebserlaubnis waren davon ebenso wenig betroffen wie jene mit älteren Krafträdern ohne Fabrikatsbindung. Betroffene bezichtigten die Prüforganisationen der Beutelschneiderei, doch die waren mit der Eintragungspflicht genauso unglücklich und überzeugten den Gesetzgeber im Arbeitskreis Erfahrungsaustausch von einer ebenfalls sicheren, aber einfacheren Lösung: Sachverständige sollten nach Begutachtung die Möglichkeit bekommen, alte Fabrikatsbindungen ersatzlos auszutragen. Dies ist nun seit einigen Wochen möglich. Doch es gibt Einschränkungen, erläutert Konrad Deuschle, Prüfingenieur und begeisterter Motorradfahrer: „Bekanntlich sind Reifen ein und derselben Größe je nach Hersteller unterschiedlich breit und hoch. Es gibt aber zulässige Maximalmaße. Stellen wir bei der Begutachtung fest, dass auch der theoretisch größte Reifen ausreichend Freiraum hätte, kann jegliche Fabrikatsbindung entfallen.“ Die Untersuchung nach Paragraph 19, Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kostet zwischen 100 und 150 Euro, dazu kommen die Kosten für Austragung und neue Fahrzeugpapiere.