Die unendliche Geschichte
- 31. Oktober 2025
- Red. OLDTIMER MARKT
Die Geschichte um VWs Betrugs-Diesel EA189 nimmt kein Ende. Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig Ende September entschieden: Das einst von VW installierte Update für die TDI-Motoren enthielt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen, nämlich ein unter zehn Grad Celsius wirksames Thermofenster, bei dem die Abgasrückführung abgeschaltet wird, sowie eine oberhalb von 1000 Metern aktive Höhenregelung. Dies verstoße gegen europäisches Recht. Damit bestätigte das Gericht die Vorinstanz und verpflichtete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), VW zu Abhilfemaßnahmen aufzufordern. Wie diese Abhilfe – Nachrüstung oder erneutes Software-Update – aussehen könnte, ist derzeit offen. Gestützt auf zwei Fachgutachten, die schwere Motorschäden ohne Thermofenster nicht ausschlossen, hatte das KBA die Abschaltvorrichtung seinerzeit als rechtens bewertet. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) umgehend auf, alle Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6a bis 6c auf Kosten der Hersteller wirksam nachrüsten oder stilllegen zu lassen. Außerdem erwartet Resch eine Signalwirkung vom Schleswiger Urteil: „Mehr als 110 Verfahren ruhen beim Verwaltungsgericht, die nach der Entscheidung dieses Musterverfahrens wahrscheinlich relativ zügig durchentschieden werden.“ Die DUH spricht von rund 7,8 Millionen betroffenen Fahrzeugen.

