Es herrscht immer große Unsicherheit darüber, ob man mit einem "besonders zugelassenen Fahrzeug" im Ausland fahren darf. Darunter fallen Kfz, die ein deutsches rotes Händlerkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder 07er-Oldtimer-Kennzeichen tragen. Eigentlich sollte das in der EU und den durch bilaterale Abkommen gleichgestellten Staaten wie Schweiz und Norwegen seit Mitte 2007 kein Problem mehr sein, doch die Handhabung der damals verfassten "Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden" war nie einheitlich, da kein Rechtsanspruch bestand: Mehrfach wurden Kfz mit Kurzzeitschildern etwa in Belgien oder Frankreich abgewiesen, andere Staaten ließen sie passieren. In die Schweiz kommt man nun problemlos: Im Juli 2021 ist zwischen beiden Staaten eine Vereinbarung in Kraft getreten, wonach im jeweiligen Land "besonders zugelassene Fahrzeuge" gegenseitig geduldet werden.