Zulassung-Stress: Tuning wider Willen
- 12. März 2012
- Red. OLDTIMER MARKT
Leser Werner Müller aus Ludwigsburg schickte uns folgende Anfrage:
Ich habe meine Citroën DS 23 i.e. von 1972 vor einigen Wochen mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Jetzt teilt mir meine Oldtimerversicherung mit, dass sie das Fahrzeug nicht als Oldtimer versichern kann. Die Begründung dafür ist ein angeblich leistungsgesteigerter Motor.
Ich habe das Auto vom Erstbesitzer mit „Pappdeckelbrief“ zugelassen gekauft und mit dem Oldtimergutachten direkt auf meinen Namen umschreiben lassen. Der ganze Wagen befindet sich in völligem Originalzustand - warum behauptet die Versicherung jetzt, der Motor sei nicht original?
Peter Deuschle, GTÜ-Oldtimerspezialist und aktiver Oldie-Fahrer:
Vermutlich hat das Straßenverkehrsamt beim Erstellen der neuen Zulassungsdokumente die Motorleistung falsch in die Papiere eingetragen:
- In Ihrem alten „Pappdeckelbrief“ war in Spalte A im Feld 3 die Motorleistung in PS angegeben.
- In der heutigen Zulassungsbescheinigung wird im Feld P.2/P.4 die Motorleistung in KW angegeben. Wenn in Ihrer Zulassungsbescheinigung die Motorleistung im Feld P.2/P.4 mit „126“ angegeben sein sollte, dann wurden in Ihrem Fall PS und KW verwechselt. Korrekterweise müsste bei Ihrer DS die Motorleistung mit „93“ angegeben sein. Und wenn Sie Ihre neuen Zulassungsdokumente schon genau durchlesen, dann sollten Sie auch noch weitere Angaben prüfen:
- Typschlüsselnummer in Feld 2.2: 361 000
- ABE-Nr. in Feld K: 8495
- Datum der ABE in Feld 6: 14.11.1972
Insbesondere die Angaben in den Feldern 2.2, K und 6 sind bei Fahrzeugen mit „deutscher Erstzulassung“ ein wichtiges Indiz für die Fahrzeughistorie und sollten auch beim Kauf eines solchen Fahrzeugs immer genau geprüft werden.
Sollte meine Vermutung richtig sein, dann lassen Sie von einem Prüfingenieur eine Korrektur der Zulassungspapiere nach §13 FZV vornehmen und anschließend die Zulassungsdokumente auf Ihrem Straßenverkehrsamt korrigieren. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 senden Sie dann als Kopie an Ihren Versicherer. Einer Oldtimer-Versicherung dürfte damit nichts mehr im Wege stehen.
Bei Ihrem erneut notwendigen Besuch auf dem Straßenverkehrsamt sollten Sie Verständnis für diese Schwierigkeiten haben, denn für Ihre DS sind die für die korrekte Erstellung neuer Zulassungsdokumente erforderlichen Daten nicht online verfügbar, sondern müssen manuell aus dem alten Kfz-Brief übertragen werden.
Zuverlässig vermeiden lassen sich derartige Schwierigkeiten bei der Erstellung neuer Zulassungsdokumente nur dadurch, indem die erforderlichen korrekten Daten zuvor von einem Prüfingenieur zur Vorlage bei der Zulassungsstelle erstellt wurden.
GTÜ
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
Tel.: 0711/976760
www.gtue-oldtimerservice.de
Sie haben auch eine Frage an die Sachverständigen von GTÜ? Schreiben Sie uns!