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Was sich 2015 für Oldtimerfahrer ändert

Wie jedes Jahr gibt es auch 2015 neue Regeln und Gesetze für Autofahrer in Deutschland. Wir haben für Sie jene zusammengestellt, die auch Oldtimerbesitzer betreffen

Inhaltsbild Kennzeichen mitnehmen

Das alte Kennzeichen kann ab 1. Januar 2015 nun auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk (unabhängig vom Bundesland) am Fahrzeug bleiben. Wer also auf sein heißgeliebtes altes Kürzel nicht verzichten will, kann dies nun tun. Ebenso kann das Kennzeichen nach einem Halterwechsel beim Fahrzeug verbleiben. Nach wie vor muss jedoch eine Ummeldung bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle erfolgen. Auf die Regionaltarife der Kfz-Versicherung hat die Neuregelung übrigens keinerlei Auswirkungen, da sich diese immer auf den Wohnort des Fahrzeughalters beziehen.

Inhaltsbild Fahrzeug online abmelden

Seit Anfang des Jahres ist es möglich sein Fahrzeug online bei einem Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes abzumelden und sich so den Gang zur Zulassungsstelle zu sparen. Dazu bedarf es aber einiger Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (Rubbelfläche ähnlich Gewinnlos) angebracht sind. Diese werden seit Jahresanfang im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
  • Es bedarf einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I auf der sich ein freizulegender Sicherheitscode befindet (Rubbelfläche)
  • Sie benötigen den neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung

Inhaltsbild Neue Verbandkastennorm

Ebenfalls neu ist die DIN 13164 - die regelt die Bestückung der Verbandkästen im Auto. Der Normenausschuss "Medizin" hat die Bestückung der Kästen den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst. So sind nunmehr ein 14-teiliges Pflasterset und zwei Feuchtreinigungstücher hinzugekommen. Ein Verbandpäckchen Größe "K" ersetzt das bisherige der Größe "M". Ein Verbandtuch (40 x 60 cm) und vier Wundschnellverbände (10 x 6 cm) entfallen dafür. Vorhandene Verbandkästen dürfen noch bis zum Ablauf des Verfallsdatums benutzt werden und müssen dann durch die der neuen Norm ersetzt werden.

Inhaltsbild Ab April: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU

Ab dem 1. April 2015 gelten verschärfte Regeln für die Erlangung eines Kurzzeitkennzeichens (Fünftages-Kennzeichen, gelber rechter Rand). Künftig wird dieses nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung ausgegeben. Auch werden nun die Fahrzeugdaten von der Zulassungsstelle in den Schein eingetragen um Missbrauch und Doppelnutzung zu vermeiden.
Immerhin eine positive Neuerung gibt es aber auch: Kurzzeitkennzeichen können nun von jeder beliebigen Zulassungsstelle ausgegeben werden. So kann man diese nun beim Fahrzeugkauf direkt vor Ort beziehen (vorausgesetzt die Zulassungsstelle ist zu diesem Zeitpunkt geöffnet...).