Tipps für den Oldtimerverkauf
- 16. Juni 2016
- Red. OLDTIMER MARKT
Sie wollen sich von Ihrem Klassiker trennen? Wir zeigen, wie Sie Schritt für Schritt den Verkauf des alten Schätzchens richtig organisieren.
Der Papierkram
- Legen Sie sämtliche Papiere zum Fahrzeug bereit. Bei stillgelegtem Kfz ohne TÜV ist dies der Brief (seit 2006 Zulassungsbescheinigung Teil II), im Falle einer Stilllegung nach 2005 auch der Fahrzeugschein. Mit TÜV müssen sowohl Zulassungsbescheinigung I und II (alternativ Fahrzeugbrief und -schein), sowie die Prüfbescheinigung der letzten HU vorhanden sein.
- Fehlen Unterlagen, sollten Sie dies in der Annonce angeben und/oder versuchen diese selbst zu besorgen.
Die Fahrzeugvorbereitung
- Nur ein sauberer Klassiker weckt Kaufinteresse. Eine gründliche Aussen- und Innenreinigung sollte daher selbstverständlich sein. Vor allem saubere Felgen haben eine ungemein positive Wirkung.
- Eine Inspektion, oder zumindest eine Kontrolle der Betriebsflüssigkeiten hilft, dass der Käufer direkt loslegen kann.
- Entrümpeln Sie Innen- und Kofferraum. Kein Käufer will in Müll wühlen, um nach dem Rechten zu sehen.
- Übertreiben Sie es nicht mit Verschönerungen a la Reifenschaum und Kunststoffglänzer. Das wirkt schnell übertrieben und weckt Misstrauen.
- Dasselbe gilt, wenn Sie den Oldie vorher polieren. Politurreste in den Ecken und an den Dichtungen geben kein vertrauenserweckendes Bild ab.
- Tupfen Sie kleinere Lackabplatzer mit einem Farbstift aus.
Die richtigen Fotos
- Im Online-Kleinanzeigenteil von OLDTIMER MARKT können Sie mehrere Fotos einstellen. Kaufinteressenten können sich so ein besseres Bild vom angebotenen Fahrzeug machen, das wiederum erhöht die Verkaufschancen.
- Nehmen Sie sich die Zeit, und machen Sie aktuelle Bilder eigens für die Anzeige. Suchen Sie sich einen ruhigen einfarbigen Hintergrund, der nicht ablenkt.
- Achten Sie darauf, dass es ausreichend hell ist, damit alle Details zu erkennen sind. Künstlerisch wertvolle Perspektiven, oder verfremdete Bilder bringen nichts.
- Ansichten von schräg vorne und schräg hinten sind optimal, um sich einen Eindruck vom Äußeren zu verschaffen. Fotografieren Sie lieber mit dem Zoom von weiterer Entfernung, als mit der Weitwinkelfunktion. Das sorgt für eine natürliche unverzerrte Darstellung.
- Zusätzlich sollten Sie den Motorraum und den Innenraum ablichten. Bilder zum besseren Erkennen von Schwachstellen oder positiven Details sind grundsätzlich hilfreich.
Der perfekte Verkaufstext
- Beschränken Sie sich auf das Wesentliche: Fahrzeugtyp, Ausführung (Motor, Getriebe, Ausstattung), Baujahr, HU-Termin, Zustandsbeschreibung, Kilometerstand, Besonderheiten und Zubehör, Preis, Kontaktdaten (Telefon und E-Mail).
- Vermeiden Sie jedoch übermäßigen Gebrauch von Abkürzungen. Eine Anzeige, die sich kryptisch wie ein Gesetzestext liest, ist nicht gerade verkaufsfördernd.
- Allzu blumige Formulierungen und ausschweifende Beschreibungen schrecken allerdings ebenso ab.
- Die Angaben sollten stets wahrheitsgemäß oder nachvollzieh- und überprüfbar sein (siehe auch: Die rechtliche Seite).
Die rechtliche Seite
- Stellen sich in der Anzeige gemachte Aussagen als falsch oder nicht zutreffend heraus, kann der Käufer Schadenersatz geltend machen. Wer also Zustandsnoten angibt oder den Oldie als voll restauriert ausweist, sichert diese Angaben fest zu! Rechtsanwälte raten dazu, dass man im Verkaufstext im Rahmen der werbenden Anpreisung bleibt, ohne Eigenschaften konkret zuzusichern.
- Kommt es zum Verkauf, sind ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag (Vordrucke gibt es beispielsweise bei www.adac.de) und die Adresse des Käufers wichtig. Notieren Sie im Kaufvertrag die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe, ab diesem Zeitpunkt ist Ihre Versicherung nicht mehr zuständig.
- Im Kaufvertrag sollte - bei einem Privatverkauf - schriftlich fixiert jegliche Garantie/Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausgeschlossen sein.
- Teilen Sie den Verkauf eines angemeldeten Oldtimers unverzüglich der Zulassungsstelle mit. Die Steuerpflicht geht mit dem Eingang der Verkaufsmitteilung an den Käufer über.
Zur Sicherheit
- Lassen Sie sich stets Ausweispapiere und bei angemeldeten Fahrzeugen einen Versicherungsnachweis vom Käufer zeigen. Notieren Sie die Nummern dieser Unterlagen im Kaufvertrag. Das gilt auch bei Schrottfahrzeugen: Verkaufen Sie nie an Personen ohne überprüfbare Identität!
- Übergeben Sie den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II erst, wenn der volle Kaufpreis bezahlt ist.
- Holen Sie sich Unterstützung bei Verkaufsgesprächen. Eine helfende Hand, die gleichzeitig Zeuge ist, kann nicht schaden.
Die Bezahlung
- Bargeld lacht - solange es echt ist. Ein Prüfstift, der bereits für wenige Euro erhältlich ist, schafft Sicherheit.
- Überweisungen sind nur aus dem Inland akzeptabel - Auslandsüberweisungen können vom Einzahler ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden!
Kleine Kniffe
- Eine professionelle Fahrzeugaufbereitung kostet nicht die Welt, und kann sich in einem höheren Verkaufspreis niederschlagen.
- Bereiten Sie Ihren Klassiker genau so vor, wie Sie es bei einer Besichtigung auch von einem Verkäufer erwarten würden.