So begutachtet der Prüfer
- 23. November 2012
- Red. OLDTIMER MARKT
Seit gut einem Jahr gilt nun der neue Anforderungskatalog zur Erlangung eines H-Kennzeichens. Tatsächlich stellt der Katalog lediglich eine Richtlinie dar, die in einigen Punkten keine exakten Vorgaben macht. Vor allem als Arbeitsgrundlage für die Prüfer konnte der Katalog daher nur unzureichend dienen. Zu viele Fragen blieben offen.
Unklarheiten ausräumen
Abhilfe schafft hier die konkrete "Arbeitsanweisung für Oldtimer", erstellt vom "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der Fahrzeugüberwachung" (AKE). In diesem Arbeitskreis sitzen Vertreter sämtlicher in Deutschland tätiger Prüforganisationen zusammen.
Die Anweisung soll vor allem den Prüfern ihre Arbeit erleichtern und erklären, wo Spielraum möglich ist. Beispielsweise bei wieder neu aufgelegten zeitgenössischen Nachrüst-Rädern, oder im Falle von Ersatzgrößen bei nicht mehr lieferbaren Reifenformaten. Das ist nicht nur für die Prüfer von Vorteil, auch der Oldie-Besitzer ist nun nicht mehr dem Unwillen eines Sachverständigen ausgeliefert der die Angaben im Anforderungskatalog bisher schlicht anders deuten konnte.
Nur für den internen Gebrauch
Ursprünglich sollte diese Arbeitsanweisung jedoch nicht für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sein, sondern nur den Gutachtern der Prüforganisation zur Verfügung stehen. Grund hierfür: Der AKE möchte bei jährlichen Treffen eventuell notwendige Anpassungen einfließen lassen, ohne gleich immer einen neuen Versionsstand der Anweisung veröffentlichen zu müssen.
Ein "konspiratives Geheimdokument" wie es einige Medien nennen ist es dehalb aber noch lange nicht…
Arbeitsanweisung als Download
Wenn Sie sich die Arbeitsanweisung einmal näher betrachten möchten, können Sie sie hier als pdf herunterladen: