Patentanmeldung

Rudolf Diesels (selbst-)zündende Idee

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Neuartige Arbeitsverfahren und Ausführungsarten von Verbrennungsmotoren

Vor 125 Jahren, am 28. Februar 1892, reichte Rudolf Diesel beim Kaiserlichen Patentamt seine Ideen für "neuartige Arbeitsverfahren und Ausführungsarten von Verbrennungsmotoren" ein. Erst fast ein Jahr später bekam er das Patent mit der Nummer 67207 erteilt - und damit die zumindest schriftlich fixierte Geburtsstunde des Dieselmotors. Zu diesem Zeitpunkt existierte tatsächlich aber noch keine einzige Maschine, die nach den Ausführungen seines Schöpfers vollumfänglich funktionierte. Erst im Sommer 1893 ist der erste Versuchsmotor fertig, dessen Funktion und angestrebter Wirkungsgrad allerdings noch zu Wünschen übrig lassen.

Inhaltsbild Vom effektiven Antrieb zum Automotor

Mit der Unterstützung von MAN, in dessen Diensten er steht, gelingt ihm 1895 der Durchbruch: der wassergekühlte Dieselmotor mit einem effektiven Wirkungsgrad von 26,6 Prozent - immerhin rund dem Vierfachen einer Dampfmaschine. Die, und nicht der Ottomotor, galt als Maßstab, denn der geniale Erfinder hatte ursprünglich gar nicht den Einsatz in Kraftfahrzeugen im Sinn. Erst 1936 stellte Mercedes-Benz auf der Automobilausstellung in Berlin den 260 D vor, das erste Serienautomobil mit Dieselmotor. Nur wenige Wochen später folgte Hanomag mit dem Rekord und der Siegeszug des Selbstzünders begann auch im Automobilbau.
Sein Schöpfer erlebte das allerdings nicht mehr: Rudolf Diesel verschwand 1913 bei einer Schiffsüberfahrt nach London. Seine Leiche wurde einige Tage später in der Nordsee treibend entdeckt. Ob es Unfall, Mord oder Selbstmord war, konnte nie eindeutig geklärt werden.