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Niederlande erhöhen Eintrittsalter für Oldtimer

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Man könnte meinen, die Niederlande wären das perfekte Land für Oldtimerliebhaber gewesen: Nach 25 Jahren Fahrzeugalter galt dort ein Auto als steuerbefreit. Da verwundert es nicht, dass die Niederlande einen der höchsten Oldtimeranteile in der EU haben. Doch zumindest für die jungen Einstiegklassiker hat sich dieses Traumszenario vorerst erledigt. Denn ab 1. Januar 2014 gelten neue Regelungen für Oldtimer in den Niederlanden. So gilt zukünftig ein Fahrzeug erst ab dem Alter von 40 Jahren als Oldtimer.

Steuerschlupfloch gestopft

Der Grund hierfür lag in einem vermeintlichen Steuerschlupfloch: Während in Deutschland ältere Diesel und Benziner ohne Katalysator aus den Umweltzonen verbannt wurden, kamen viele Niederländer um hierzulande die für den Verbraucher wertlosen Altfahrzeuge günstig aufzukaufen. Deren Rechnung: Alte Diesel, oder mit einer Flüssiggasanlage nachgerüstete Benziner die über 25 Jahre alt sind verbrauchen wenig und sind dazu auch noch steuerfrei. Wie so oft entwickelte sich der anfängliche Geheimtipp bald zum Lauffeuer und aus wenigen "Schlaubergern" wurden auf einmal relativ viele "Steuerflüchtlinge". Das blieb auch nicht dem Staat verborgen, der nicht nur bei der zunehmenden Umweltbelastung durch die Altfahrzeuge schwarz sah, sondern vor allem auch bei den fehlenden Steuereinnahmen. In Zeiten klammer Kassen das wahrscheinlich zugkräftigste Argument.

Die neuen Regelungen in den Niederlanden

  • Die Steuerbefreiung für Oldtimer bleibt bestehen, jedoch wird das Eintrittsalter von 25 auf 40 Jahren heraufgesetzt (gleich welche Fahrzeug- und Motorisierungsart).
  • Benziner-Fahrzeuge (einschließlich Motorräder, LKW und Busse) von 26 bis 40 Jahren Fahrzeugalter kosten mindestens ein Viertel des normalen Steuersatzes maximal jedoch 120 Euro im Jahr und dürfen in den Monaten Januar, Februar, Dezember nicht bewegt oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
  • Diesel- oder Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge im Alter von 26 bis 40 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen und unterliegen der vollen Versteuerung. Benziner mit Flüssiggasumbau können durch Rückrüstung auf reinen Benzinbetrieb den vergünstigten Steuersatz erreichen.

Das Schlimmste abgewendet

Ursprünglich seitens der Regierung vorgebrachte Vorschläge lasen sich noch wesentlich krasser. So sollte jeder Oldtimerfahrer am Jahresanfang entscheiden, an welchen 60 Tagen im Jahr er mit dem Klassiker unterwegs sein wollte. Nur an den auf der amtlich abgesegneten Fahrkarte sollte dann Touren möglich sein (OLDTIMER MARKT berichtete in Ausgabe 1/2013). Nach heftiger Intervention durch den niederländischen Oldtimer-Dachverband FEHAC war dieses Vorhaben jedoch recht schnell vom Tisch.