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Keine jährliche HU für Oldies

Die mögliche Verkürzung der Hauptuntersuchungs-Intervalle für ältere Fahrzeuge durch eine neue EU-Verordnung soll nicht zwangsweise für Oldtimer-Fahrzeuge gelten. Dies geht aus dem ersten Entwurf zur "Verordnung über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen", die OLDTIMER MARKT vorliegt, hervor.
Darin heißt es sinngemäß, dass die Einbeziehung von Fahrzeugen von historischem Interesse in das neue Prüfsystem den einzelnen EU-Mitgliedsländern überlassen werden soll. Die Empfehlung lautet, Oldtimer aufgrund ihrer geringen Nutzung nicht dem jährlichen HU-Turnus zu unterziehen. Wie aus dem Bundesverkehrsministerium zu hören ist, ist eine Verschärfung der bestehenden Regelungen für Oldtimer-Fahrzeuge in Deutschland auch nicht vorgesehen.

Inhaltsbild Ältere Autos bald jährlich zum TÜV?

Derzeit wird in Brüssel ein Vorschlag zur EU-weiten Vereinheitlichung der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen diskutiert.
Mit der Begründung, dass durch eine bessere Fahrzeugüberprüfung die Zahl der technisch bedingten Unfälle zurückgehen würde, sollen die Intervalle der Hauptuntersuchungen künftig nach Fahrzeugalter und Kilometerleistung gestaffelt werden. Neuwagen sollen demnach erst nach vier Jahren oder 160.000 Kilometern zur ersten Überprüfung vorstellig werden. Danach sollen laut dem Vorschlagstext ein zweijähriges und schließlich ein jährliches Intervall zur Hauptuntersuchung erfolgen. Zusätzlich sollen die Ergebnisse der Hauptuntersuchungen - mit Kilometerstand - zentral und für alle europäischen Mitgliedsstaaten zugänglich gespeichert werden.
Vertreter aus dem deutschen Verkehrsministerium stehen diesem EU-Vorschlag bislang skeptisch gegenüber.