Frei für alle ab vierzig
- 19. März 2014
- Red. OLDTIMER MARKT
Großbritannien ändert ab sofort die steuerlichen Regelungen rund um Oldtimer: Künftig gelten alle Autos die vor 40 Jahren erstmals zugelassen wurden als Historic Vehicle und sind damit von der Kfz-Steuer (Road Tax) befreit. Abweichend zur deutschen Regelung ist jedoch nicht die genaue Erstzulassung ausschlaggebend, sondern immer der 1. Januar des jeweiligen Jahres. Aktuell dürfen sich also die Besitzer aller Autos aus dem Jahr 1973 über eine Steuererleichterung freuen, Autos aus 1974 sind dann im kommenden Jahr an der Reihe. Laut ersten Berechnungen dürften somit zusätzlich zirka 10.000 Fahrzeuge per anno den steuerlichen Oldtimer-Status erhalten.
Endlich Oldtimer!
Hier schon lange mit einem H-Kennzeichen unterwegs, galt vor dem britischen Gesetzgeber ein MGB GT V8 bislang nur als schnöder Gebrauchtwagen. Auch Austin Maxi (Bild oben), Triumph Dolomite Sprint oder Vauxhall Firenza Droopsnoot (bild rechts) gelten somit in ihrem Herkunftsland nun offiziell als Historic Vehicle.
Alte Regelung sorgte für Unmut
Seit 1997 galten alle vor dem 1. April 1973 erstmals zugelassenen Fahrzeuge im Königreich als Oldtimer und waren somit steuerbefreit. Allen jüngeren Autos wurden von Regierungsseite her keinerlei Vergünstigungen zugesprochen. Das hatte zur Folge, dass es teilweise zwischen baugleichen Autos erhebliche Marktpreisunterschiede gab - je nachdem, ob sie vor oder nach dem Stichtag erstmals auf die Straße kamen.
Wirtschaftsfaktor Oldtimer
Mit der neuen 40-Jahres-Regelung will die Regierung zum einen dem Erhalt des technischen Erbes, zum anderen dem Wirtschaftsfaktor Oldtimer Rechnung tragen, schließlich arbeiten in Großbritannien rund 28.000 Menschen in der Branche.
Wir meinen: Ein Beweggrund, der auch im restlichen Europa gerne mal zum Tragen kommen dürfte…