Die Charta von Turin tritt in Kraft
- 30. Januar 2013
- Red. OLDTIMER MARKT
Zum Geburtstag des Automobils
Genau 127 Jahre nach der Patentanmeldung des Automobils durch Carl Benz beim Kaiserlichen Patentamt in Berlin präsentierte die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) am 29. Januar 2013 im Mercedes-Benz Museum in Stuttgart die endgültige Fassung der Charta von Turin. Die Delegierten der Generalversammlung der FIVA hatten das Grundsatzpapier bereits im Oktober 2012 verabschiedet.
Die Charta
Die Charta von Turin der FIVA soll die kulturhistorische Bedeutung des Automobils unterstreichen, behandelt Fragen der Originalität und soll als grundlegende Leitlinie für Besitzer von klassischen Automobilen dienen. Sie plädiert für einen verantwortungsvollen Umgang mit Klassikern und gibt Orientierung hinsichtlich Nutzung, Unterhalt, Reparatur und Restaurierung ähnlich der bekannten Richtlinie für historische Bauten.
Den Originallaut der Charta können Sie hier nachlesen oder unten als PDF-Datei herunterladen.
Als verbindliche Fassung gilt jedoch die englische Ausgabe auf der Webseite der FIVA.
Die FIVA wurde im Jahr 1966 gegründet und hat heute mehr als 85 Mitgliedsorganisationen in 62 Ländern. Die Organisation versteht sich als Weltverband der Oldtimer-Clubs und repräsentiert insgesamt über 1,5 Millionen Klassiker-Enthusiasten.