Testarossa-Urteil

Wie ein berühmter Name verloren geht…

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Ferrari hat in einem Gerichtsprozess die Namensrechte für die Bezeichnung Testarossa verloren. Der Sportwagenhersteller aus Maranello und der Nürnberger Spielzeugunternehmer Kurt Hesse hatten sich vor dem Düsseldorfer Landgericht gestritten, wer die internationalen Markenrechte an "Testarossa" nutzen dürfe. Als Begründung für das Urteil führte das Düsseldorfer Landgericht an, dass Ferrari die Marke seit über zwanzig Jahren nicht mehr aktiv nutze – was aber notwendig wäre, um den Markenschutz zu erhalten.

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Das Argument, Ferrari kümmere sich weiter um die Wartung und Reparatur des Modells und würde daher weiter die Marke nutzen, stieß bei den Richtern auf taube Ohren. Ihrer Auffassung nach geschieht dies unter der Dachmarke Ferrari und nicht unter dem Markennamen "Testarossa", auch wenn die Arbeiten am betreffenden Modell stattfinden. Markenrechtsexperten fürchten nun eine Lawine von Klagen, die dazu führen könnten, dass etablierte Namen künftig häufiger den Besitzer wechseln. Das Urteil kann jedoch noch vom Oberlandesgericht angefochten werden.

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Der Ferrari Testarossa wurde von 1984 bis 1991 gebaut. Der Name bezieht sich auf die rot lackierten Ventildeckel und gilt als Reminiszenz an den 500 TR von 1956. Übrigens: Hesse möchte den Namen zukünftig für Fahrräder, E-Bikes und Rasierapparate benutzen. Ob die dann auch so aufregende Kühlrippen haben werden?