Oldtimer-Anwalt Michael Eckert

Was tun, wenn die Werkstatt Teile verschlampt?

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Leser fragen Oldtimer-Anwalt Michael Eckert

"Vor einem Jahr schickte ich die komplette Scheibenbremsanlage meiner Honda CB 500 Four an einen Bremsenspezialisten zur Überholung. Es kam zu Verzögerungen, Vertröstungen und ständigen Entschuldigungen. Als ich ankündigte, die Teile abzuholen, um sie anderweitig richten zu lassen, gestand die Werkstatt, sie finde sie nicht mehr. Der Inhaber ist inzwischen für mich nicht mehr erreichbar und steckt offenbar den sprichwörtlichen Kopf in den Sand. Was kann ich tun? Einen schriftlichen Vertrag hatten wir leider nicht gemacht."
Erik Müller, Mainhardt

Hochgeladenes Bild Michael Eckert, der Oldtimer-Anwalt aus Heidelberg beantwortet Ihre Rechtsfragen

Der Oldtimer-Anwalt antwortet:

Das ist eine schon fast typische Situation, gerade bei Oldtimern: Man vertraut sich, schreibt nur selten einen Auftrag, selbst wenn es keine "Schwarzarbeit" ist. Meistens geht es ja auch gut und man ist froh, einen Experten zu haben, der sich mit den alten Teilen auskennt. Grundsätzlich: Sie haben natürlich Schadenersatzanspruch, wenn Teile in einer Werkstatt verschlampt oder beschädigt werden. Sie müssten dann nur versuchen, den Preis für eine Ersatzbeschaffung zu ermitteln. Hier lauert das zweite Problem: Wenn Sie das gesuchte Teil für einen der Seltenheit angemessenen Preis gefunden haben, könnten Werkstatt oder Versicherung die Höhe anzweifeln. Trotz berechtigten Anspruchs kann es also schwierig und aufwendig werden. Sie brauchen Quittungen für jedes Teil und Ihre Honda ist möglicherweise länger nicht einsatzbereit.

"Als Beweis für die Übergabe von Ersatzteilen kann notfalls auch ein Zeuge dienen, doch davon rate ich eher ab"

Oldtimer-Anwalt Michael Eckert

Um so etwas zu vermeiden, sollten stets Aufträge geschrieben und jedes abgelieferte Teil aufgelistet werden. Am besten, alles von allen Seiten fotografieren und die Bilder anhängen. Der Auftrag muss von beiden Parteien unterschrieben werden und Sie sollten eine Kopie erhalten. Als Beweis für die Übergabe kann notfalls auch ein Zeuge dienen, doch davon rate ich eher ab (Erinnerungslücken, genaue Teilebezeichnung, Glaubwürdigkeit). Diese Maßnahmen vermeiden zwar nicht den Ärger und die Wiederbeschaffungsprobleme, sorgen aber dafür, dass es wenigstens finanziellen Ersatz gibt. Sicher verhindern kann man einen Verlust natürlich nie, aber oft hilft vorher ein Blick in die Werkstatt (oder in Internetbewertungen), um eventuelle Probleme zu ahnen. Wo das Chaos herrscht und überall diverse, für andere Kunden zu bearbeitende Teile herumliegen, ist es fraglich, ob Sie Ihre Dinge (und auch wirklich die) vollständig und sachgemäß bearbeitet zurückerhalten. Vereinbaren Sie im Auftrag auch eine Bearbeitungszeit, damit das Projekt nicht in Vergessenheit gerät, sowie die auszuführenden Arbeiten und den Preis.

Ihr Oldtimer-Anwalt Michael Eckert
www.oldtimeranwalt.de

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