Tatüütataa

"Straße frei": 90 Jahre Martinshorn

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Vor 90 Jahren erklang erstmals das bekannte Tatütata, wie wir es heute kennen: Gemeinsam mit Polizei und Feuerwehr entwickelte die Firma Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin 1932 ein Folgetonhorn, das bald darauf obligatorisch für Einsatzfahrzeuge wurde und die bis dahin gebräuchliche Signalglocke ablöste.

Das 1880 im sächsischen Markneukirchen als Hersteller für Jagdhörner und Kavallerietrompeten gegründete Unternehmen produzierte das Signalgerät bis zum Zweiten Weltkrieg ausschließlich, es firmierte unter dem Markennamen "Martin-Horn". Umgangssprachlich wurde im Laufe der Zeit hierzulande daraus das Martinshorn. Seit dem 29. März 1956 ist in Deutschland geregelt, dass Blaulicht und Martinshorn nur zusammen verwendet werden dürfen, um notfallbedingtes Wegerecht einzufordern. Die Tonfolge entspricht dabei der DIN 14610. Ursprung des Zweiklangs dürfte das Kavallerie-Hornsignal "Straße frei!" sein, das Reitersoldaten dazu aufforderte, den Weg zum Vorbeiritt anderer Einheiten freizumachen.

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