Bundesamt für Justiz treibt eidgenössische Gelder ein

Schummeln ist vorbei

Aussitzen geht nicht mehr: Ab sofort werden nicht bezahlte Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben. Dies regelt nun der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Bislang ignorierte manch deutscher Verkehrssünder eidgenössische Zahlungsaufforderungen. Das war möglich, weil Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein oder eben der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckt werden konnten. Allerdings drohte nach Zahlungsverzug eine direkte Bestrafung bei der Wiedereinreise in die Schweiz. Neben der Verfolgung von Temposündern beinhaltet der Polizeivertrag allerdings auch noch Handfestes: Neben einigem anderen soll auch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus, Menschenschmuggel und der Mafia deutlich besser funktionieren.

Der ADAC hat zum Thema eine Infoseite eingerichtet.