Oldtimer und die EU
- 08. November 2018
- Red. OLDTIMER MARKT
EU-Parlament in Straßburg
Was macht eigentlich die EU für die Oldtimerszene? Ist da überhaupt jemand, der innerhalb der bürokratischen Mühlen in Straßburg und Brüssel die Belange von Besitzern und Fahrern klassischer Fahrzeuge vertritt? Seit 2010 besteht im Europäischen Parlament die Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge (HVG, Historic Vehicle Group). Unter ihrem Dach finden sich Europaabgeordnete aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und politischen Parteien zusammen, die gemeinsam mit Experten aus Verbänden und der Europäischen Kommission regelmäßig Fragen rund um das Thema Oldtimer wie zum Bespiel Sicherheit, Zollkodex, Emissionen oder intelligente Verkehrssysteme diskutieren. Deutscher Vetreter in der HVG ist Bernd Lange, Europaabgeordneter, außerdem Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments und begeisterter Oldtimerfahrer.
Ausnahmen und Sonderregelungen für historische Fahrzeuge
Ein Ergebnis der Arbeiten des HVG ist beispielsweise die europaweit einheitliche Definition von historischen Fahrzeugen. Die ist wichtig, um Ausnahmeregelungen in Gesetzestexten und Verordnungen klar benennen zu können. So etwa in der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 2014/45/EU oder bei Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen.
Oder auch wie beispielsweise im jüngsten Fall: In der Reform der Gesetzgebung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette), die zukünftig auch auf PKW bezogen werden könnte, kann somit überhaupt erst eine Ausnahmegenehmigung vom HVG gefordert werden. Im konkreten Fall sieht so der Gesetzesvorschlag des Europäischen Parlaments vor, dass für historische Fahrzeuge nicht nach dem dann geltenden Gebührenmodell abgerechnet werden soll, sondern ein angepasster Gebührensatz gilt. Der trägt dem Interesse am Erhalt des historischen Kulturgutes Geltung und sollte dementsprechend niedriger ausfallen.
Bernd Lange und sein Hanomag 1,3 Liter Autobahn von 1939
Was ist ein historisches Fahrzeug? Die Definition
Laut der 2011 von Bernd Lange angeregten und mittlerweile EU-weit geltenden Definition gilt jedes Fahrzeug als "historisch", das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen
- Sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt
- Es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert