Takata

Neues zu den tödlichen Airbags

Nach einem Unfall in Reims am 11. Juni, bei dem eine Frau von Metallsplittern des Gasgenerators getötet wurde, stehen die Airbags des früheren japanischen Herstellers Takata erneut im Fokus, wie wir in der vorigen Ausgabe an dieser Stelle bereits berichteten. Die fraglichen Airbags wurden zwischen 2000 und 2016 in rund 100 Millionen Fahrzeugen von nahezu allen Automobilherstellern verbaut. Ein Beitrag der ARD legte neulich nahe, dass in Deutschland immer noch rund 800.000 Pkw unterwegs sind, deren Airbags im Zuge von Rückrufen hätten ausgetauscht werden sollen. Nun liegt uns eine Erklärung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vor, das hierzulande für Rückrufe zuständig ist. Aktuell bearbeitet das KBA „mehrere 100 Rückrufe zum Thema Takata“, mehr als zwei Dutzend Hersteller seien betroffen. Aufgrund der Masse arbeite das Amt die Rückrufe gestaffelt ab, wobei die kritischen Fahrzeuge zuerst umgerüstet würden. Über das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR), in dem alle hierzulande zugelassenen Kraftfahrzeuge registriert sind, ermittelt das KBA anhand der Fahrgestellnummer den aktuellen Halter und schreibt ihn an. Wird der Halter nicht in einer Werkstatt zur Behebung des Mangels vorstellig, erhält er ein Erinnerungsschreiben. „In letzter Konsequenz meldet das KBA die nicht reparierten Fahrzeuge den zuständigen Zulassungsstellen mit dem Ziel der Stilllegung“, präzisiert KBA-Sprecher Stephan Immen. Wer sich aktiv informieren möchte, ob sein Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, kann das über die Webseite des KBA tun. Unter www.kba-online.de findet sich das Unterverzeichnis „Rückrufdatenbank“, in der Besitzer über eine Modellauswahl gezielt suchen können. Bemerkenswert: Bei verschiedenen Test-Suchen fanden wir Takata-Rückrufe aus dem Jahr 2013. Da war das Problem längst bekannt, aber die gefährlichen Airbags wurden von zahlreichen Herstellern noch mehrere Jahre stillschweigend weiterhin verbaut.