Nach "erheblich" kommt "gefährlich"
- 12. Oktober 2018
- Red. OLDTIMER MARKT
Kaum einer hat es mitbekommen und doch gibt es seit 20. Mai dieses Jahres eine neue Mangelkategorie bei der Hauptuntersuchung. Aufgrund von Harmonisierungen mit EU-Richtlinien ist der Gefährliche Mangel neu zu den bestehenden vier Mängelkategorien hinzugekommen. Hierbei handelt es sich um einen erheblicher Mangel, der eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt oder die Umwelt erheblich beeinträchtigt; zum Beispiel, wenn an einem Fahrzeug alle Bremslichter ausgefallen sind.
Nur zur Werkstatt
Der wesentliche Unterschied zum Erheblichen Mangel besteht darin, dass beim Gefährlichen Mangel nur noch Fahrten nach Hause oder zum Werkstattbesuch (zum Zwecke der Beseitigung des Mangels) statthaft sind. Einen Vermerk darüber findet sich im Prüfbericht, der stets mitzuführen ist. Zum Erlangen einer neuen Prüfplakette ist eine Wiedervorführung mit beseitigten Mängeln innerhalb eines Monats notwendig.
Unter ein Prozent
Wie der TÜV Nord berichtet, sind seit der Einführung im Schnitt bei 0,37 Prozent aller geprüften Fahrzeuge gefährliche Mängel festgestellt worden. 0,11 Prozent aller überprüften Fahrzeuge sind gar verkehrsunsicher und satte 22 Prozent sind immerhin mit erheblichen Mängeln zur Prüfung erschienen.
Die fünf Mängelkategorien in der Übersicht
- Ohne Mangel (OM): Alles in bester Ordnung, das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt der Überprüfung in vollkommen verkehrssicherem Zustand; die HU-Plakette wird zugeteilt.
- Geringe Mängel (GM): Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt der Überprüfung in verkehrssicherem Zustand, weist jedoch kleinere Mängel auf, die umgehend behoben werden müssen; die HU-Plakette wird zugeteilt, die Mängel im Prüfbericht vermerkt.
- Erhebliche Mängel (EM): Das Fahrzeug weist zum Zeitpunkt der Untersuchung auf, die unverzüglich zu beheben sind, eine Nachprüfung innerhalb eines Monats ist notwendig; die HU-Plakette wird nicht zugeteilt.
- Gefährliche Mängel (VM): Das Fahrzeug weist Mängel auf, die verkehrsgefährdend sind; erlaubt sind nur noch Fahrten, die direkt zur Behebung der Mängel notwendig sind (vermerkt im Prüfbericht); eine Nachprüfung innerhalb eines Monats ist notwendig; die HU-Plakette wird nicht zugeteilt.
- Verkehrsunsicher (VU): Fahrzeug weist grobe Mängel auf, die eine umgehende Außerverkehrssetzung erforderlich machen; die alte HU-Plakette wird durch den Prüfer entfernt, die Zulassungsbehörden informiert; das Fahrzeug darf mit sofortiger Wirkung nicht mehr am Verkehr teilnehmen.