Innerorts beschränkt
- 28. August 2017
- Red. OLDTIMER MARKT
Vor 60 Jahren war die Raserei vorbei: Am 1. September 1957 trat ein neues Gesetz in Kraft, dass die zulässige Geschwindigkeit innerorts auf 50 Km/h beschränkte. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges hatte es in Deutschland keine Geschwindigkeitsbeschränkungen mehr gegeben. Doch der rasch zunehmende Verkehr und die immer stärker werdenden Autos sorgten vor allem in den Innenstädten und Ortschaften bald für eine rasant wachsende Gefahr.
Doch anfangs war man sich noch nicht so recht einig, ob eine Einbremsung des Verkehrs überhaupt zu einem Erfolg führen würde. Auf der einen Seite klagten die Hinterbliebenen der Mitte der fünfziger Jahre fast 12.000 Verkehrstoten pro Jahr, auf der anderen Seite sahen sich Verkehrsteilnehmer durch den Staat in seinen Freiheiten beschnitten. Der Konsenz war dann 1957 gefunden: Innerhalb geschlossener Ortschaften galt ab sofort Tempo 50, außerhalb des Ortsschilds durfte weiterhin so schnell gefahren werden, wie gewollt oder gekonnt.
Tatsächlich zeigte die Maßnahme auch direkt Wirkung. In Stuttgart starben in den ersten zwei Monaten nach der 50-km/h-Einführung "nur noch" halb so viele Menschen wie vorher im Straßenverkehr. Erst 15 Jahre später kamen in einem Modellversuch auch außerorts Limitierungen hinzu, die dann ab 1976 bindend wurden.