Erste Fahrschule in Deutschland eröffnet vor 120 Jahren

Fahrschule der Gründerzeit

Zu Beginn wurde das "Führen" eines Automobils mit dem Bedienen eines Pferdegespannes gleichgesetzt: Zu wissen gab es viel, aber kontrolliert wurde das kaum. Das erste „Fahren lernen“ fand lag meist in den Händen der Hersteller von Kraftfahrzeugen, denn sie mussten den Kunden, beziehungsweise den Chauffeuren der gut Betuchten Kunden, den Umgang mit den motorisierten Vehikeln verständlich machen. Dabei standen technische Aspekte weit vor allem anderen, denn reguliert wurde damals auf den Straßen noch wenig.

Erste Bescheinigungen zum Fahren gab es indes bereits früh, bekannt ist die Geschichte von Carl Benz, der 1888 von den Mannheimer Behörden eine Sondergenehmigung zum Bewegen seines Motorwagens in der Gemarkung in und um Mannheim erhält.

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Die Zunehmende Zahl an Kraftfahrzeugen aller Art veranlasste den technisch Interessierten Zeichner, Architekten und Fachschullehrer Rudolf C. Kempf dazu, in seinem „Privat-Technikum Aschaffenburg“ einen Lehrgang rund ums Fahren anzubieten. Den Begriff „Fahrschule“ gab es im Deutschen zwar bereits, in diesen wurden aber bisher nur Kutscher ausgebildet. Als „Erste Deutsche Autolenkerschule“ begann in Aschaffenburg also am 7. November 1904 der erste „Ausbildungs-Kursus für Kraftfahrzeug-Lenker“ mit 36 Teilnehmern. Mindestens 17 Jahre alte „unbescholtene“ Männer waren zu diesem zugelassen. Neben Schlossern, Mechanikern und Auto-Händlern nahm auch der Chauffeur des griechischen Königs (Georg 1.) an einem von Kempfs Kursen teil. Es hatte sich also auch international herumgesprochen, was da in Aschaffenburg Form annahm. Lehrinhalte des 10-wöchigen Kurses waren neben dem Fahren vor allem Mechanische Inhalte rund um die Funktion und Wartung des Kraftfahrzeuges, denn wer damals Auto fuhr, musste die Technik verstehen, die er da bediente. Da Unfälle den Startschuss für Kempfs Initiative bildeten, war auch ein Sanitätskurs Teil der Ausbildung. Am Ende des Kurses gab es ein Zertifikat, das „Befähigungszeugnis als Kraftfahrzeuglenker“.