Oldtimer-Anwalt Michael Eckert

Fahrgestell-Doubletten müssen keine Fälschung sein

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Leser fragen Oldtimer-Anwalt Michael Eckert

"Ich habe vor einiger Zeit einen wertvollen Oldtimer eines deutschen Herstellers gekauft und restauriert. Doch der erste Zulassungsversuch scheiterte, da das Kraftfahrtbundesamt feststellte, dass ein Fahrzeug gleichen Typs mit identischer Fahrgestellnummer schon zugelassen ist. Zuerst dachte jeder, eines der beiden Autos trage eine gefälschte Nummer. Untersuchungen ergaben aber bei beiden keinen Hinweis auf Fälschung. Kann es sein, dass Fahrgestellnummern auch doppelt vergeben wurden?"
Werner Meyer, Iserlohn

Hochgeladenes Bild Michael Eckert, der Oldtimer-Anwalt aus Heidelberg beantwortet Ihre Rechtsfragen

Der Oldtimer-Anwalt antwortet:

So merkwürdig dies auch klingt: Ja, das ist möglich. Früher wurde das Thema Fahrgestellnummer nicht immer und bei jedem Hersteller mit der Sorgfalt behandelt, wie wir heute manchmal glauben. Es gibt immer wieder Fälle, wo in weniger gut organisierten, insbesondere kleineren Betrieben zum Beispiel am Freitag einer Woche das letzte Fahrzeug mit einer Fahrgestellnummer versehen, diese aber nicht gleich in die Liste eingetragen worden ist. So konnte es passieren, dass die gleiche Fahrgestellnummer am darauffolgenden Montagmorgen für das erste Fahrzeug noch mal eingeschlagen wurde. Bei Vorserien-Fahrzeugen oder im Rahmen des Serienanlaufs kam es auch immer wieder zur Herstellung von Fahrzeugen, die eine Fahrgestellnummer erst wesentlich später beim Verkauf erhalten haben. Oder vorhandene Fahrgestellnummern wurden vom Hersteller selbst umgeschlagen, ohne dies kenntlich zu machen.

"Es gibt immer wieder Fälle, wo in weniger gut organisierten, insbesondere kleineren Betrieben, [...] die gleiche Fahrgestellnummer am darauffolgenden Morgen noch mal eingeschlagen wurde."

Oldtimer-Anwalt Michael Eckert

Erst kürzlich hatten wir in der Anwaltskammer ebenfalls den allerdings sehr seltenen Fall, in dem das Kraftfahrtbundesamt auf Nachfrage von einem deutschen Premiumhersteller die Auskunft erhielt, dass eine bestimmte Fahrgestellnummer tatsächlich zweimal vergeben worden sei. Der Zulassung beider Fahrzeuge stand daher nichts im Wege.

Bei exakter Dokumentation des Vorgangs macht dies die betroffenen Fahrzeuge natürlich aufgrund der Seltenheit des Fauxpas besonders wertvoll, handelt es sich doch um so etwas wie die Blaue Mauritius mit vier Rädern. Diese Briefmarke ist auch deshalb so wertvoll, da es bei ihrer Herstellung zu einem Produktionsfehler gekommen war. Dubletten müssen also nicht immer eine Fälschung sein

Ihr Oldtimer-Anwalt Michael Eckert
www.oldtimeranwalt.de

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