FIVA-Erfolg bei EU- Altauto-Verordnung
- 01. April 2026
- Red. OLDTIMER MARKT
Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) feiert dieses Jahr sein 60-jähriges Bestehen und hat die Szene und sich selbst jetzt schon mit einem Erfolg beschenkt: Wie der ADAC als deutsche FIVA-Vertretung mitteilt, sind Oldtimer von der kommenden EU-Altautoverordnung ausgenommen. Darunter fallen auch „Teile und Komponenten, die für die Wartung historischer Fahrzeuge erforderlich sind“. Konkret bedeutet das etwa, dass Klassiker nach einem Totalschaden nicht der Verwertung zugeführt werden müssen. Der jetzige Kompromiss wurde bereits vom Ministerrat und den Fachausschüssen des EU-Parlaments abgesegnet, der abschließende Gesetzgebungsprozess gilt den Experten der FIVA als Formsache. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass Fahrzeuge – wie regulär zugelassene Youngtimer – von der Verordnung betroffen sein werden, die in ihren Ländern keinen formellen Klassiker-Status genießen, wie hierzulande H-Kennzeichen-Oldies. In einem Hintergrundgespräch mit diesem Magazin erklärte ein EU-Insider, dass dem Staat zwar kein Durchgriff auf private Restaurierungsobjekte zugestanden und der Verkauf von Fahrzeugen ohne gültigen TÜV weiter möglich sein wird. Dennoch kann es Verschärfungen geben. Ob die in Deutschland spürbar sein werden, das schon lange eine rigide Altauto-Verordnung hat, bleibt abzuwarten.
