Kein Ärger für Oldtimer

EU-Altautoverordnung mit Ausnahmen

Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) feiert sein 60-jähriges Bestehen und hat die Szene und sich selbst jetzt schon mit einem Erfolg beschenkt: Wie der ADAC als deutsche FIVA-Vertretung mitteilt, sind Oldtimer von der kommenden EU-Altautoverordnung ausgenommen. Darunter fallen auch „Teile und Komponenten, die für die Wartung historischer Fahrzeuge erforderlich sind“. Konkret bedeutet das, dass Klassiker nach einem Totalschaden nicht der Verwertung zugeführt werden müssen. Der jetzige Kompromiss wurde schon vom Ministerrat und den Fachausschüssen des EU-Parlaments abgesegnet, der kommende Gesetzgebungsprozess gilt als Formsache. Im Umkehrschluss heißt das aber, dass Fahrzeuge wie Youngtimer ohne H-Zulassung von der Verordnung betroffen sein können. Wir werden weiter berichten!