Galoppierende Bürokratie

Droht ein Autoverkaufsverbot? Neues aus dem Vorschriftendschungel

Der Anlauf, ältere Fahrzeuge jährlich zur Hauptuntersuchung zu schicken ist ja gerade wieder einmal abgeschmettert worden. Eine andere, im Zuge der Abstimmung durchgewunkene EU-Verordnung könnte für noch viel größere Probleme sorgen: Seit 1. Januar ist der Verkauf von Gebrauchtwagen ohne gültige Hauptuntersuchung in der EU deutlich komplizierter. Die Vorschrift könnte vor allem Privatverkäufer und kleine Händler treffen. Die neue EU-Altfahrzeugverordnung sieht vor, dass beim Verkauf eines Gebrauchtwagens nachzuweisen ist, dass es sich nicht um ein Schrottfahrzeug handelt, ein sogenanntes „End-of-Life Vehicle“ (ELV). Der Nachweis kann auf zwei Arten erbracht werden: entweder mit einer neuen HU oder mit einem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen über den Zustand des Fahrzeugs. Ohne eines dieser Dokumente ist es nicht mehr möglich, ein Kfz um- oder abzumelden oder ins Ausland zu exportieren. Die Regelung gilt für Online-Verkäufe oder Gewerbetreibende. Private Verkäufer sind zwar von der Pflicht ausgenommen – aber nur, wenn sie nicht online inserieren!