Oldtimer-Anwalt Michael Eckert

Die Unterversicherungs-Falle: Wertsteigerung mitversichern?

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Leser fragen Oldtimer-Anwalt Michael Eckert

Ich habe leider ein in einigen Teilen Deutschlands gerade sehr aktuelles Thema: Bei der jüngsten Überschwemmung ist mein Oldtimer in einer Tiefgarage zum U-Boot geworden. Ich schätze, dass der Schaden deutlich höher liegt, als der Wert, den ich bei der Anschaffung versichert habe. Bleibe ich auf der Differenz sitzen?
Michael Lübenherz, Manderscheidt

Hochgeladenes Bild Michael Eckert, der Oldtimer-Anwalt aus Heidelberg beantwortet Ihre Rechtsfragen

Der Oldtimer-Anwalt antwortet:

Leider sind Sie da wirklich nicht allein. In vielen Fällen kommen nun zum Schaden am geliebten Fahrzeug auch noch Probleme mit der Versicherung. Wenn Sie einen bestimmten Wert versichert haben, spricht es dafür, dass es sich um eine Oldtimerversicherung handelt. Dort ist dann meist auch nur der versicherte Wert gedeckt, auf dem ja die Prämie beruht. Aber manchmal ist im Bedingungskatalog eine sogenannte Wertsteigerungsklausel enthalten, wonach zumindest eine Steigerung von zehn bis 20 Prozent mitversichert ist.

Voraussetzung ist allerdings meist ein entsprechendes Wertgutachten. Im Rahmen einer "normalen" Kaskoversicherung ist der jeweils aktuelle Wert versichert – hier müssen Sie den Wert vor dem Wasserschaden nachweisen. Zur Ermittlung der Schadenshöhe lassen Kaskoversicherungen in der Regel ein Gutachten erstellen, oft durch interne Sachverständige. Das sollten Sie abwarten, können es aber beispielsweise durch Kostenvoranschläge, Nachweise für Ersatzteilpreise und ähnliches vorbereiten. Sollte der Schadenswert aus Ihrer Sicht zu gering ausfallen, können Sie auch einen eigenen Gutachter beauftragen – im Zweifel entscheidet notfalls ein Gericht.

Anders ist die Lage bei Haftpflichtschäden, also wenn ein anderer Fahrer an Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursacht hat: Hier nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung vertrauen, sondern gleich einen unabhängigen Profi hinzuziehen. Ich weiß, dass bei Oldtimerversicherungen die Höherversicherung bei Wertsteigerungen oft vergessen worden ist. Wenn die Klausel im Vertrag fehlt, müssen Sie die Differenz leider selbst zahlen. In manchen Fällen gibt es aber zusätzlich zur Versicherung des Fahrzeugs noch eine sogenannte Inhaltsversicherung für die Garage, in der das Fahrzeug stand. Es lohnt sich, alle entsprechenden Versicherungsverträge zu prüfen. Wenn diese womöglich auch dem Hochwasser zum Opfer gefallen sind, haben Sie Anspruch auf die Überlassung von Kopien des Versicherers. Ich drücke Ihnen die Daumen!

Ihr Oldtimer-Anwalt Michael Eckert
www.oldtimeranwalt.de

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