Wer definiert eigentlich was genau Kunst ist? Und kann ein Auto überhaupt ein Kunstwerk sein? Kann es, aber es muss schon etwas besonderes sein. Das hat zumindest ein italienisches Gericht im Falle des Ferrari 250 GTO entschieden. Dem vorausgegangen war eine Klage seitens Ferrari, die damit verhinden wollten, dass eine Firma aus Modena Repliken des im Original nur 36-mal gebauten GTO fertigen kann. Durch die Einstufung als Kunstwerk sind Plagiate und Repliken nicht zulässig. Als Begründung für den Sonderstatus des 250 GTO bezog sich das Gericht auf die Einzigartigkeit der Linienführung und formellen Gestaltung. Bei genauerer Betrachtung ist das insofern interessant, weil gerade bei diesem Modell zwischen verschiedenen Fahrzeugen doch erhebliche Unterschiede bestehen können.