2009 hat Hessen in Überinterpretation einer EU-Empfehlung eine „Bündelungsbehörde“ eingeführt. Sie kontrolliert eintragungspflichtige technische Änderungen an Kfz ein zweites Mal: Die durch einen Sachverständigen vorbereiteten Papiere werden von der Zulassungsstelle zur Bündelungsbehörde weitergeleitet und dort noch einmal kostenpflichtig überprüft. Im Zuge der Entbürokratisierung wird der Behördenirrsinn nun wieder abgeschafft, dies bestätigte die Hessische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung im Juli 2025.