Seit Sommer 1954 müssen sich Führerscheinbesitzer nach wiederholtem Fehlverhalten im Straßenverkehr einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) unterziehen. Der Spitzname „Idiotentest“ war schnell gefunden. Die MPU wird nach wiederholten Alkoholverstößen, Fahren unter Drogen und schwer verkehrsgefährdendem Verhalten zur Wiedererlangungen der Fahrerlaubnis angeordnet.