Neuer Vorstoß fürs Klebekennzeichen
- 23. Oktober 2018
- Red. OLDTIMER MARKT
Klebekennzeichen, früher auf vielen Sportwagen verbreitet, sind in Deutschland laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erlaubt. Zwar gab es in der Vergangenheit immer mal wieder Ausnahmen, doch die blieben Einzelfälle und eine einheitliche Regelung war nicht in Sicht. 2007 hatte der entsprechende Bund-Länder-Fachausschuss die Klebekennzeichen zuletzt ausdrücklich abgelehnt – ohne nähere Begründung. Für Manfred Todtenhausen (FDP), Obmann im Petitionsausschuss des Bundestages ist dies nicht nachvollziehbar: „Ein Nummernschild mit Halterung ändert den Fahrzeugcharakter und gefährdet bei manchen Fahrzeugen die Kühlluftzufuhr. Da sollte der Ausschuss seine Übereinkunft überdenken. Man muss nicht alles bis ins kleinste Detail regulieren und den Menschen das Leben erschweren. Die Nummern sind ja auch auf Radarfotos klar lesbar.“
Hintergrund: Ein Jaguar-Fahrer hatte sich an den Ausschuss gewandt, weil ihm in Niedersachsen die Klebekennzeichnen seines E-Type aberkannt wurden. Nach hartem Ringen schloss sich der Ausschuss nun fraktionsübergreifend dem Votum Todtenhausens an, die Sache dem Bundesministerium nochmals vorzulegen. Zumindest ist damit ein erneuter Vorstoß gewagt. Es bleibt jedoch abzuwarten, was dann daraus entsteht…