Fahrverbote in Innenstädten betreffen auch Oldtimer
15. November 2018
Red. OLDTIMER MARKT
Ob Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin, Köln, Bonn oder Stuttgart – Gerichtsurteile zu Fahrverboten fallen derzeit fast so häufig wie Blätter von den Bäumen. Diesel der Euro-Klassen 4 und älter sollen aus ganzen Innenstädten oder von einzelnen Straßen ebenso verbannt werden wie Benziner der Euro-Klassen 1 und 2. Wer denkt, mit einem H-Kennzeichen weiterhin unbehelligt unterwegs sein zu können, der irrt. „Die bundeseinheitliche Definition der Umweltzonen beinhaltet zwar Ausnahmen für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen“, erklärt Carsten Müller MdB, Vorsitzender des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut, „Die aktuellen Gerichtsurteile sind allerdings unabhängig von den Umweltzonen und sehen keine Ausnahmen vor. Sie orientieren sich ausschließlich an den Abgasnormen.“ Die Umsetzung liegt nun bei den Kommunen. Ob diese für Handwerkerfahrzeuge, kommunale Fahrzeuge oder auch für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen Ausnahmen einführen werden, bleibt also im Einzelfall abzuwarten.