Vespa-Urteil

Die Vespa ist jetzt offiziell ein Kunstwerk

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Anerkannte Roller-Kunst

Ein italienisches Gericht hat jetzt die Vespa in den Status eines Kunstwerks gehoben. Die Turiner Richter sprachen dem Kultroller von Piaggio den urheberrechtlichen Schutz zu, weil es sich aus ihrer Sicht um Industriedesign handle. Dieser Schutz gelte für alle seit 1948 gefertigten Baureihen der Vespa.

Zu dem Gerichtsverfahren kam es, weil Piaggio gegen die chinesische Zhejiang Zhongneng Industry Group klagte, die mit ihrem Roller namens Ves auf den italienischen Markt drängte. Der Ves-Roller ist optisch sehr stark an die Vespa LX von 2005 angelehnt, manche Marktbeobachter sprechen gar von einem Klon. Der chinesische Roller darf nun – zumindest auf dem italienischen Markt – nicht weiter verkauft werden. Bei Piaggio zeigte man sich erleichtert und sprach von einem "historischen Urteil" im Kampf gegen Produktpiraterie.

Damit geht die nahezu konurrenzlose Erfolgsgeschichte des "Dolce-Vita-Scooters" auch nach über 17 Millionen Exemplaren unaufhörlich weiter.