Der Fallstrick mit der Anhängekupplung
- 04. Juli 2019
- Red. OLDTIMER MARKT
Vorsicht beim Fahren mit Anhängern im Ausland! Egal, ob Sie mit Ihrem Oldtimer einen klassischen Wohnwagen ziehen, oder ob Sie den gerade gekauften Klassiker per Trailer nach Hause bringen wollen: In einigen Ländern lauern böse Fallen. Denn für die Anbringung des Sicherungsseils des Hängers gelten teils strikte Vorschriften – und bei falscher Befestigung hohe Geldbußen! Unser Bildbeispiel wäre auch in Deutschland nicht zulässig: Bei Anhängerkupplungen mit abnehmbaren Kugelkopf muss das Seil an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil (meist haben die Anhängerkupplungen selbst eine Öse, sonst zählt auch die Abschleppöse) per Karabiner befestigt werden. Der „Lassowurf“ über den demontierbaren Kugelkopf gilt nicht.
Kundig machen vor Auslandsaufenthalt
Während hier bei festem Kugelkopf in Deutschland ein Auge zugedrückt wird, ist dies in den Niederlanden, der Schweiz und in Österreich nicht erlaubt. Dort müssen alle Hänger, selbst solche ohne Auflaufbremse , per Seil gesichert sein. Und zwar grundsätzlich an einer Öse am festverschraubten Teil der Hängerkupplung oder der Abschleppöse! Die Bußgelder für ein falsch benutztes Sicherungsseil können drastisch ausfallen und in der Schweiz bis zu 600 Franken betragen. Wer sich angewöhnt, das Sicherungsseil grundsätzlich nicht „überzuwerfen“, sondern an einem festen Punkt anzuhängen, spart sich somit viel Ärger und Geld!
Mehr Infos gibt es beim ADAC.