Kleinkraftradkennzeichen

Das kleine Nummernschild für Oldies kehrt zurück

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Wie der Deutsche Veteranen Fahrzeug Verband (VFV) vermeldet, ist es bald wieder möglich, ein Kleinkraftradkennzeichen für Fahrzeuge vor Baujahr 1959 zu bekommen. Seit im März 2007 die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) die alte StVZO abgelöst hatte, war die Möglichkeit, ein Kleinkraftradkennzeichen (wie aktuell bei 125ern) für ältere Fahrzeug zu bekommen, faktisch nicht mehr möglich. Der VFV setzte sich – unter anderem in zahlreichen Treffen mit dem Parlamentskreis Automobiles Kulturgut in Berlin – dafür ein, dass die Verordnung diesbezüglich wieder auf den alten Stand geändert werden. Als Begründung hierfür gelten vor allem die baulichen Bedingungen an alten Motorrädern, die einerseits nur eingschränkten Raum für Kennzeichen zur Verfügung haben und deren Kennzeichenbeleuchtungen nur auf kleine Schilder ausgelegt sind.
In der für das Jahresende erwarteten geänderten Zulassungsverordnung wird die Kleinkraftradkennzeichen für Fahrzeuge vor Baujahr 1959 wieder enthalten sein. Schon jetzt sind die Zulassungsstelle angewiesen entsprechend zu handeln.