Das Kurzzeit-Kennzeichen
- 02. März 2017
- Red. OLDTIMER MARKT
Besitzern von Liebhaberautos bieten sich mittlerweile mehrere Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Aber für wen ist welches Kennzeichen ideal? Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die möglichen Zulassungsformen vor.
Das Kurzzeit-Kennzeichen: Gut gedacht – schlecht gemacht
Kurzzeitkennzeichen waren ursprünglich gedacht, damit man kurzfristig und ohne das ganze Brimborium einer Zulassung ein Fahrzeug überführen kann. Prinzipiell ist das seit der Neufassung vom 1. April 2015 immer noch möglich – mit einer Ausnahme: Einfach ist das Ganze nun nicht mehr. Vor diesem Datum konnte man sich einfach das fünf Tage gültige Kurzzeit-Kennzeichen gegen Gebühr bei seiner zuständigen Zulassungsstelle abholen, um damit beispielsweise ein abgemeldetes Fahrzeug überführen zu können. Die Daten des Fahrzeugs (wie beispielsweise die Fahrgestellnummer) musste man selbst handschriftlich in den Fahrzeugschein eintragen. Seit dem 1. April 2015 trägt nun die Zulassungsstelle diese Daten im Vorfeld ein. Somit soll verhindert werden, dass mit einem Kurzzeit-Kennzeichen mehrere Fahrzeuge im gültigen Zeitraum bewegt werden. Immerhin soll es dann möglich sein, das Kurzzeit-Kennzeichen bei jeder beliebigen Zulassungstelle (innerhalb der regulären Öffnungszeiten) zu bekommen. Außerdem kann ein Kurzzeit-Kennzeichen seit Inkrafttreten dieser Regelung nur noch ausgegeben werden, wenn man für das Fahrzeug den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (im Volksmund: TÜV-Bericht) vorlegen kann.
Was bedeutet das für Oldtimerfahrer?
De facto ist mit dieser Regelung der Nutzen des Kurzzeit-Kennzeichens stark eingeschränkt worden. Ein Beispiel: Sie fahren auf einen Teilemarkt, um sich einen Klassiker zu kaufen. Ausreichend Geld haben Sie dabei, nur wissen Sie noch nicht wie das Angebot auf dem Markt aussieht, und welches Auto Sie konkret kaufen werden. Bisher konnten Sie sich vorausschauenderweise einen Tag vorher ein Kurzzeit-Kennzeichen organisieren und dann das gekaufte Auto vor Ort in die Papiere eintragen und auf eigener Achse überführen. Immer vorausgesetzt es war fahrtüchtig und verkehrssicher. Das ist nun nicht mehr möglich.
Ein weiteres Beispiel: Sie haben einen Klassiker, den Sie nur ein oder zwei Mal im Jahr bewegen. Eine reguläre Zulassung lohnt nicht. Obwohl der Oldtimer eher musealen Charakter hat, so soll er doch auch einmal der Öffentlichkeit präsentiert werden. Da der Wagen aber nun seit x Jahren steht, liegt auch die letzte HU schon entsprechend lange zurück. Nach der aktuellen Regelung brauchen Sie nun für eine oder zwei Fahrten eine gültige HU. Um zu einer Prüfstelle zu gelangen, wäre aber ein Kurzzeit-Kennzeichen ratsam, vor allem um sich vorher auf ein paar Probekilometern vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen…
Sie sehen: Der Nutzen des Kurzzeit-Kennzeichens ist für Oldie-Fahrer stark eingeschränkt.
Kurzzeit-Kennzeichen - die Fakten:
Was ist das?
- Eine Zulassung, die nur fünf Tage gültig ist
Für wen ist es?
- Für alle, die ein nicht zugelassenes, voll funktionsfähiges Fahrzeug mit gültiger HU auf Achse überführen wollen
Was kostet es?
- Je nach Zulassungsstelle zirka 15 Euro plus 15 Euro für die Schilder
- Versicherung je nach Anbieter
Was brauche ich?
- Ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Fahrzeugschein/Zulassungsbestätigung Teil II
- Deckungszusage der Versicherung (eVB-Nummer)
Vorteile
- Kostengünstig
Nachteile
- Gelegentliche Bewegungsfahrten sind nicht erlaubt
- Für Fahrzeuge ohne gültige HU ungeeignet
- Spontankäufe nicht mehr möglich