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HU-Rückdatierung abgeschafft

Inhaltsbild Ende des Karussells

Ende März hat der Bundesrat die bisherige Rückdatierungspraxis bei überzogener HU-Frist zum Auslaufmodell erklärt. Ab 1. Juli werden stattdessen die Prüforganisationen zu Hilfssheriffs ernannt: Wer dann die Haupt­untersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, muss eine um 20 Prozent höhere Prüfgebühr entrichten. Begründet wird der Zuschlag mit einer „vertieften“ Untersuchung, der sich HU-Überzieher zu stellen haben, umgangssprachlich „HU-Plus“genannt.