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Die Rückkehr der Kreiskennzeichen

Am 21. September 2012 hat der Bundesrat der "Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Wiedereinführung der ausgelaufenen "alten" Kreiskennzeichen.

Inhaltsbild Bunte Schilderwelt

Künftig können die Bundesländer so ihre alten Buchstabenkombinationen wieder beim Verkehrsministerium beantragen. Einige Bundesländer haben jedoch schon ihre Ablehnung signalisiert. Es bleibt abzuwarten, ob auch in diesen Ländern die "alten Kennzeichen" wieder Einzug halten.
In den Zulassungsbezirken, die "ihr" altes Kürzel wieder reaktiviert haben, hat der Fahrzeughalter die freie Wahl zwischen der aktuellen und der "neuen alten" Kennung. Völlig neue, bisher noch nicht vergebene Kürzel sollen jedoch nicht vergeben werden.
Kombinationen mit H-, Saison- oder Wechselkennzeichen stellen kein Problem dar.

Das Verkehrsministerium geht nach bisherigen Schätzungen davon aus, dass rund eine halbe Million Fahrzeughalter in Zukunft von den wiederkehrenden Ortskennungen Gebrauch machen.