Frankreich verzichtet auf die Prüfpflicht für Oldtimer
In Frankreich wurde die Fälligkeit der Hauptuntersuchung historisch zugelassener Oldtimer mit Carte grise de Collection (CGC, Fahrzeugbrief mit Oldtimervermerk) geändert: Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, die vor dem 1. Januar 1960 erstmals zugelassen worden sind, und Lkw ab 3,5 Tonnen müssen nicht mehr zur contrôle technique - dem dortigen TÜV. 2012 hatte bereits Großbritannien eine ähnliche Regelung für Oldtimer eingeführt.
Auch nach dem Stichtag zugelassene Oldtimer-Pkw mit CGC bekommen einen Vertrauensbonus: Sie müssen nur noch alle fünf Jahre zur Prüfung vorgeführt werden. Bie normal zugelassenen Klassikern bleibt es dagegen beim zwei-Jahres-Turnus. Der französische Oldtimerverband FFVE empfiehlt, trotzdem regelmäßig eine freiwillige Prüfung vornehmen zu lassen. Ob die französischen Oldtimerbesitzer diesem Vorschlag folgen werden?